Für ein gerichtliches Nachspiel sorgte ein Live-Stream der Liste Vorchdorf. Auf dem Youtube-Kanal der Liste Vorchdorf waren während der Übertragung der Gemeinderatssitzung schmutzige Pornokommentare aufgetaucht und wurden nicht gelöscht. Die ÖVP berichtete über diese beschämenden Vorkommnisse. Albert Sprung verklagte die Landes-ÖVP daraufhin auf Unterlassung und Widerruf und sorgte nach zwei Verhandlungen für großes Kopfschütteln. Im Namen der Republik folgte nun der richterliche Spruch in erster Instanz: die Liste Vorchdorf hätte die Pornokommentare sofort löschen oder den Livestream abbrechen müssen. Dieses ist jedoch nicht geschehen, obwohl ein Helfer von Albert Sprung vor Ort den Livestream betreute. Die Klage hat Sprung verloren und muss nun die gesamten Prozesskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Knapp ein Jahr ist es her, dass die Liste Vorchdorf gegen den Willen aller anderen Fraktionen einen Livestream der Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 installierte. Im Nachgang sprachen die Vorchdorferinnen und Vorchdorfer jedoch weniger über die Sitzungsinhalte, sondern vielmehr über Kommentare wie „Find Girl and Fuck“, oder „OMG! Fuck Ad! Sex Cheaper Tinder“ am Live-Chat des Youtube-Kanals der Liste Vorchdorf.
Obwohl ein Bekannter von Albert Sprung vor Ort den Livestream betreute, wurden die dreckigen Kommentare auf dem Livestream der Liste Vorchdorf im gesamten Sitzungsverlauf (Dauer knapp 4 Stunden) nicht gelöscht. „Die Kommentare hätten gar nicht so lange stehen bleiben dürfen, denn das Moderieren eines sogenannten ‚Live-Chats‘ sei ein Kinderspiel“, so die ÖVP Vorchdorf auf ihrer Homepage.
Sprung verdächtigte kurz darauf, dass der politische Mitbewerb hinter den Kommentaren stecken könnte und postete dies öffentlich auf Facebook. Dann setzte er noch einen drauf und verklagte die ÖVP auf Unterlassung und Widerruf in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Es folgten zwei Gerichtstermine. Im Juni 2023 sprach die Richterin in Linz nun ein Urteil: Albert Sprungs Klagen werden vollständig abgewiesen. Nun sind von ihm und seiner Liste alle Prozesskosten sowie Anwaltskosten zu tragen.
Selbsterklärender Urteilsspruch
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens stellte sich heraus, dass der anwesende „Techniker“ der Liste Vorchdorf völlig ungeeignet für die Betreuung des Livestreams war und unverantwortlich gehandelt hätte. Das Gericht stellte fest, dass sich der erste Livestream der Liste Vorchdorf völlig unprofessionell, man könnte fast sagen dilettantisch und für die gezeigten Personen (also dem gesamten Gemeinderat) beschämend darstellte.
Politik mit Anstand
Für die ÖVP Vorchdorf ist der gerichtliche Erfolg jedoch nur ein Teilerfolg: „Albert Sprung hätte sich selbst und uns den ganzen Trubel ersparen können. Wir hoffen, dass diese gerichtliche Entscheidung die Vertreter der Liste Vorchdorf endlich wachrüttelt. Die Vorchdorferinnen und Vorchdorfer verdienen sich eine Politik mit Anstand und Moral. Stattdessen erleben sie einen „Dauerwahlkampf“ der Liste Vorchdorf. „Die andauernden Seitenhiebe und Klagen müssen endlich ein Ende haben. Die Bürger erwarten von uns, dass wir zusammenarbeiten, und die Gemeinde weiterhin erfolgreich entwickeln“, so ÖVP-Parteiobmann Mag. Christian Beisl.